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Zitierungen zu § 44 BremSchulG, Verlassen des Bildungsganges,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 40 BremSchulG, Prüfungen

    Normgeber: Bremen,  Gilt ab: 28.07.2015

    Teil 3 – Die Schülerin und der Schüler → Kapitel 1 – Rechte der Schülerin und des Schülers Titel: Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) Normgeber: Bremen Amtliche ...