Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/SGGAG,HH - SozialgerichtsG-AG/
Dokument
§ 3 SGGAG
Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz
Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz
Landesrecht Hamburg
§ 3 SGGAG
Den Gerichten ist die erforderliche Anzahl von nichtrichterlichen Beamten und von Angestellten beizugeben.
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145846,4
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145846,4
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.