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Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
Bundesrecht
Titel: Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SchaumwZwStG
Gliederungs-Nr.: 612-8-3
Normtyp: Gesetz

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1896) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Schaumwein  
  
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Steuergebiet, Steuergegenstand1
Steuertarif2
Sonstige Begriffsbestimmungen3
  
Abschnitt 2  
Steueraussetzung und Besteuerung  
  
Steuerlager4
Steuerlagerinhaber5
Registrierte Empfänger6
Registrierte Versender7
Begünstigte8
Beförderungen (Allgemeines)9
Beförderungen im Steuergebiet10
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten11
Ausfuhr12
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung13
Steuerentstehung, Steuerschuldner14
Steueranmeldung, Fälligkeit15
  
Abschnitt 3  
Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten  
  
(weggefallen)16
(weggefallen)17
Steuerentstehung, Steuerschuldner18
  
Abschnitt 4  
Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten  
  
Erwerb durch Privatpersonen19
Lieferung zu gewerblichen Zwecken20
Zertifizierte Empfänger20a
Zertifizierte Versender20b
Beförderungen20c
Versandhandel21
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs22
Steuerentstehung, Steuerschuldner22a
Steueranmeldung, Fälligkeit22b
  
Abschnitt 5  
Steuervergünstigungen  
  
Steuerbefreiungen23
Verwender23a
Steuerentlastung im Steuergebiet24
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs25
  
Abschnitt 6  
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen  
  
Steueraufsicht26
Geschäftsstatistik27
Besondere Ermächtigungen28
  
Teil 2  
Zwischenerzeugnisse  
  
Steuergegenstand29
Steuertarif30
Herstellung von Zwischenerzeugnissen31
  
Teil 3  
Wein  
  
Begriffsbestimmung32
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten33
(weggefallen)34
  
Teil 4  
Schlussbestimmungen  
  
Ordnungswidrigkeiten35
Verwaltungsvorschriften36
Übergangsvorschriften37
(1) Red. Anm.:

Artikel 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SchaumwZwStG - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz/
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