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Zitierungen zu § 9 SGB IV, Beschäftigungsort,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 173a AFG

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.1977

    Sechster Abschnitt – Aufbringung der Mittel → Erster Unterabschnitt – Beiträge Titel: Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AFG Gliederungs-Nr.: 810-1 Normtyp: Gesetz