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Anlage 6 NAbfG
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) 
Landesrecht Niedersachsen

Anhangteil

Titel: Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) 
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NAbfG
Gliederungs-Nr.: 28400010000000
Normtyp: Gesetz

Anlage 6 NAbfG – Muster - Ausnahmezeugnis gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883

(zu § 39 Abs. 2)

Name des SchiffesUnterscheidungssignalFlaggenstaat
(Name des Schiffes einfügen)(IMO-Nummer einfügen)(Flaggenstaat einfügen)

□ Das Schiff läuft im Linien dienst häufig und regelmäßig gemäß einem Fahrplan oder einer festgelegten Route folgende Häfen an:

_______________________________________________________________________________________________________________

Diese Häfen werden mindestens einmal alle zwei Wochen angelaufen.

□ Das Schiff hat in folgendem Hafen seinen ständigen Liegeplatz:

_______________________________________________________________________________________________________________

zu dem es zwischen den Einsätzen regelmäßig zurückkehrt und läuft folgende Häfen regelmäßig an:

__________________________________________________________________________________________________________________

Der Betreiber des Schiffes hat mit folgendem Hafen oder Entsorgungsunternehmen eine Vereinbarung zur Entladung aller Abfälle und zur Übernahme der damit verbundenen Kosten getroffen:

__________________________________________________________________________________________________________________

Das Schiff ist daher gemäß § 39 des Niedersächsischen Abfallgesetzes

□ von der Verpflichtung zur Anmeldung von Abfällen

□ von der obligatorischen Entladung von Abfällen von Schiffen

□ von der Verpflichtung zur Entrichtung von Entsorgungsgebühren

in folgenden Häfen befreit:

__________________________________________________________________________________________________________________

Unbeschadet der Befreiung kann die zuständige Behörde des jeweiligen Anlaufhafens die Abgabe von Abfällen im betreffenden Hafen kostenpflichtig anordnen, wenn Abfälle außerhalb der vorgesehenen Lagerräume gelagert werden oder wenn keine ausreichende Lagerkapazität vorhanden ist.

__________________________________________________________________________________________________________________

Dieses Zeugnis gilt bis zum [Datum einfügen - Geltungsdauer 1 Jahr]. Es wird widerrufen, wenn sich die Gründe für die Erteilung dieses Ausnahmezeugnisses vor diesem Datum ändern.

......................................................................

Ort, Datum

......................................................................

Name, Funktion.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NAbfG,NI - Niedersächsisches Abfallgesetz/Anhang/
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