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§ 40 HG 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Haushaltsgesetz 2009/2010
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2009/2010,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 40 HG 2009/2010 – Pakt für Beschäftigung, Qualifizierung und Wachstum

Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag und im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts Fördermittel zugunsten des Pakts für Beschäftigung, Qualifizierung und Wachstum im Haushalt umzuschichten. Zu diesem Zweck darf das Finanzministerium Titel neu einrichten und Mittel und Verpflichtungsermächtigungen übertragen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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