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/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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§ 40 HG 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 40 HG 2009/2010 – Pakt für Beschäftigung, Qualifizierung und Wachstum
Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag und im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts Fördermittel zugunsten des Pakts für Beschäftigung, Qualifizierung und Wachstum im Haushalt umzuschichten. Zu diesem Zweck darf das Finanzministerium Titel neu einrichten und Mittel und Verpflichtungsermächtigungen übertragen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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