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Zitierungen zu § 166 SGB V, Haftung für Verpflichtungen bei Aufl...,
Dokumente 1 - 2 von 2
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§ 154 SGB V, Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.04.2020
Erster Abschnitt – Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen → Zweiter Titel – Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie ...
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§ 167 SGB V, Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen
Normgeber: Bund, Gilt ab: 12.11.2022
Erster Abschnitt – Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen → Vierter Titel – Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes ...