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Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)
Landesrecht Bayern
Titel: Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: GVVG
Gliederungs-Nr.: 2120-1-U/G
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)

Vom 24. Juli 2003 (GVBl S. 452, 752, BayRS 2120-1-UG)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 246)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht Artikel
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Ziele und Anwendungsbereich1
Allgemeine staatliche Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen2
Kommunale Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen3
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit4
Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen5
Zusammenwirken6
Aufgabenübertragung und Beleihung, Qualitätssicherung7
  
Zweiter Teil  
Aufgaben, Befugnisse und dazugehörige Pflichten  
  
I. Abschnitt  
Allgemeine Aufgaben  
  
Allgemeine Aufklärung und Information8
Gesundheitsförderung und Prävention9
Risikoanalyse, Risikokommunikation, Gesundheitsberichterstattung10
Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen11
Veterinärüberwachung12
  
II. Abschnitt  
Veterinär-, Futter- und Lebensmittelüberwachung  
  
Futtermittelüberwachung13
Lebensmittelüberwachung14
Aufgaben und Zuständigkeiten nach dem Verbraucherinformationsgesetz15
Kosten16
Wechsel des Kontrollgebiets17
Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze des Sicherheitsrechts18
Gegenprobensachverständige19
Ausfuhr, Durchfuhr, innergemeinschaftliches Verbringen20
Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker21
Zulassung zur berufspraktischen Ausbildung22
Verpflichtungen der Betreiber öffentlicher und privater Schlachthöfe23
  
Dritter Teil  
Datenschutz, Datenübermittlung  
  
Datenschutz, Geheimhaltungspflichten24
Gemeinsames Verfahren25
Mitteilungen, Datenübermittlungen26
  
Vierter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Einschränkung von Grundrechten27
Verordnungsermächtigungen28
Übergangsvorschriften29
Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt30
In-Kraft-Treten31


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/GVVG,BY - Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Veterinärwesengesetz/
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