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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Mecklenburg-Vorpommern
- LKWG M-V,MV - Landes- und Kommunalwahlgesetz
- §§ 60 - 69, Teil 3 - Ergänzende Bestimmungen zum Kommunalwahlrecht
Aktueller Ordner
- § 60 LKWG M-V, Wahlgrundsätze und Anzahl der Sitze in Gemeindevertretung und Kreistag
- § 61 LKWG M-V, Wahlgebiet, Wahlbereiche und Wahlbezirke bei Kommunalwahlen
- § 62 LKWG M-V, Wahlvorschläge zu Kommunalwahlen
- § 63 LKWG M-V, System der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich
- § 64 LKWG M-V, System der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Wahlgebieten mit mehreren Wahlbere...
- § 65 LKWG M-V, Verlust des Sitzes in Gemeindevertretung oder Kreistag
- § 66 LKWG M-V, Persönliche Voraussetzungen für die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeiste...
- § 67 LKWG M-V, Durchführung von Bürgermeister- oder Landratswahlen
- § 68 LKWG M-V, Feststellung des Wahlergebnisses einer Bürgermeister- oder Landratswahl
- § 69 LKWG M-V, Verlust der Rechtsstellung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der La...