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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BABG - Bundesautobahnengesetz/
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§ 11 BABG
Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
Bundesrecht
§ 11 BABG
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BABG - Bundesautobahnengesetz/
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