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Zitierungen zu § 108 SGB IV, Elektronische Übermittlung von Antr...,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 36 DEÜV, Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2023

    Sechster Abschnitt – Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger Titel: Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung ...

  • § 323 SGB III, Antragserfordernis

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.04.2024

    Neuntes Kapitel – Gemeinsame Vorschriften für Leistungen → Erster Abschnitt – Antrag und Fristen Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung ...