Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzug (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)
Landesrecht Sachsen
Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzug (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsAPO-Justiz-JVD
Gliederungs-Nr.: 305-9
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzug

(Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)

Vom 18. August 2014 (SächsGVBl. S. 494)

Außer Kraft am 1. September 2023 durch § 42 Absatz 2 der Verordnung vom 5. September 2023 (SächsGVBl. S. 779). Zur weiteren Anwendung s. § 41 der Verordnung vom 5. September 2023 (SächsGVBl. S. 779).

Aufgrund von § 30 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2, 5 bis 8 sowie Satz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeines  
  
Geltungsbereich, Ziel der Ausbildung1
  
Teil 2  
Vorbereitungsdienst  
  
Abschnitt 1  
Einstellung in den Vorbereitungsdienst  
  
Einstellungsvoraussetzungen2
Einstellungsbehörden3
Dienstbezeichnung4
  
Abschnitt 2  
Gliederung des Vorbereitungsdienstes  
  
Ausbildungsverlauf5
Einführung6
Berufspraktische Ausbildung7
Fachtheoretische Ausbildung8
Praktische Erprobung9
Bewertung der Leistungen und Ausbildungsnote10
Urlaub und Unterbrechung der Ausbildung11
Wiederholung von Ausbildungsabschnitten12
  
Teil 3  
Laufbahnprüfung  
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Grundsatz13
Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane14
Aufgaben und Zuständigkeiten der Prüfungsbehörde und der Prüfungsorgane15
Weisungsunabhängigkeit16
Bestellung der Prüfungsorgane17
Beschlussfassung des Prüfungsausschusses18
Bestellung der Örtlichen Prüfungsleiter19
  
Abschnitt 2  
Allgemeine Vorschriften für das Prüfungsverfahren  
  
Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung20
Prüfungsverhinderung21
Noten22
Nichterbringung von Prüfungsleistungen23
Mängel im Prüfungsverfahren24
Hilfsmittel25
Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren26
  
Abschnitt 3  
Prüfungsverfahren  
  
Zulassung zur Prüfung27
Schriftliche Prüfung28
Bewertung der Prüfungsarbeiten29
Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Zulassung zur mündlichen Prüfung30
Mündliche Prüfung31
Bewertung der mündlichen Prüfung32
Prüfungsgesamtnote33
Prüfungsniederschrift34
Prüfungsakten35
Zeugnis36
Festsetzung der Platznummern37
Wiederholung der Prüfung38
Ergänzungsvorbereitungsdienst39
  
Abschnitt 4  
Prüfungsvergünstigungen  
  
Schwerbehinderte Prüfungsteilnehmer und diesen gleichgestellte behinderte Prüfungsteilnehmer40
  
Teil 4  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Übergangsregelungen41
Inkrafttreten und Außerkrafttreten42


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsAPO-Justiz-JVD 2014,SN - Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.