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Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2009/2010
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2009/2010
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV hF WS 09/10,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2009/2010

Vom 20. August 2009 (GV. NRW. S. 452) (1)

Geändert durch Verordnung vom 3. Februar 2010 (GV. NRW. S. 76)

Aufgrund § 5 und § 6 Absätze 1 und 2 Hochschulzulassungsgesetz vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juli 2008 vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) wird verordnet:

(1) Red. Anm.:
Zur Festsetzung von Zulassungszahlen und zur Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2010/2011 siehe Verordnung vom 12. August 2010 (GV. NRW. S. 438)


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV hF WS 09/10,NW - Zulassungszahlenverordnung höhere Fachsemester WS 2009/2010/
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