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Zitierungen zu § 82 SGB IV, Rücklage,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 172a SGB VII, Rücklage

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2023

    Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften → Fünfter Unterabschnitt – Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung ...