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- §§ 12 - 22, Abschnitt 4 - Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Aktueller Ordner
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- § 14 PflSchG, Verbote
- § 15 PflSchG, Beseitigungspflicht
- § 16 PflSchG, Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
- § 17 PflSchG, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt...
- § 18 PflSchG, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- § 19 PflSchG, Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pfla...
- § 20 PflSchG, Versuchszwecke
- § 21 PflSchG, Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- § 22 PflSchG, Weitergehende Länderbefugnisse