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/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NUVPG,NI - Niedersächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/
Dokument
§ 1 NUVPG
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
Landesrecht Niedersachsen
§ 1 NUVPG – Regelungsgegenstand
Dieses Gesetz trifft
- 1.
Regelungen über Vorhaben, Pläne und Programme, die nach Landesrecht einer Umweltprüfung oder Vorprüfung bedürfen,
- 2.
das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergänzende und von diesem abweichende Regelungen über die Pflicht zur Durchführung von Umweltprüfungen und Vorprüfungen für bestimmte Vorhaben und Programme, die in den Anlagen 1 und 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführt sind, sowie
- 3.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Niedersachsen/NUVPG,NI - Niedersächsisches Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/
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