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§ 2 UVPG LSA
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: UVPG LSA
Gliederungs-Nr.: 2129.18
Normtyp: Gesetz

§ 2 UVPG LSA – Entsprechende Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 1 Abs. 2 bis 4, §§ 2 bis 8, § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 bis 5, § 10 Abs. 1 bis 4 und 6, §§ 11, 12, 14 bis 19, §§ 21 bis 32, 48 bis 50, 54 bis 59, 64, 72, 73, 74 Abs. 1, 2, 4, 10 und 11 sowie die Anlagen 2 bis 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gelten für die in der Anlage aufgeführten Vorhaben entsprechend.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/UVPG LSA,ST - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz/
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