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Gesetz zur Förderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz - SächsFFG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz zur Förderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz - SächsFFG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsFFG
Gliederungs-Nr.: 13-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Förderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Frauenförderungsgesetz - SächsFFG)

Vom 31. März 1994 (SächsGVBl. S. 684)

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Artikel 7 Satz 2 des Gesetzes vom 19. Oktober 2023 (SächsGVBl. S. 850). Zur weiteren Anwendung s. § 31 des Gesetzes vom 19. Oktober 2023 (SächsGVBl. S. 850).

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Geltungsbereich1
Gesetzesziel2
Begriffsbestimmungen3
  
Zweiter Abschnitt  
Fördermaßnahmen  
  
Frauenförderplan4
Statistische Angaben5
Stellenausschreibung6
Vorstellungsgespräch7
Einstellung, beruflicher Aufstieg8
Fortbildung9
Familiengerechte Arbeitszeit10
Teilzeitbeschäftigung11
Beurlaubung, Wiedereinstieg12
Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und familienbedingter Beurlaubung13
Tarifvertragliche Vereinbarung14
Gremien15
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz16
Berichtspflicht17
  
Dritter Abschnitt  
Frauenbeauftragte  
  
Bestellung, Widerruf18
Rechtsstellung19
Aufgaben20
Befugnisse21
Beanstandungsrecht22
  
Vierter Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
weggefallen23
In-Kraft-Treten24


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsFFG,SN - Sächsisches Frauenförderungsgesetz/
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