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Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz - SprAuG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz - SprAuG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SprAuG
Gliederungs-Nr.: 801-11
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
(Sprecherausschussgesetz - SprAuG)

Vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312, 2316) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6e des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Errichtung von Sprecherausschüssen1
Zusammenarbeit2
  
Zweiter Teil  
Sprecherausschuss, Versammlung der leitenden Angestellten, Gesamt-, Unternehmens- und Konzernsprecherausschuss  
  
Erster Abschnitt  
Wahl, Zusammensetzung und Amtszeit des Sprecherausschusses  
  
Wahlberechtigung und Wählbarkeit3
Zahl der Sprecherausschussmitglieder4
Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit5
Wahlvorschriften6
Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands7
Wahlanfechtung, Wahlschutz und Wahlkosten8
Ausschluss von Mitgliedern, Auflösung des Sprecherausschusses und Erlöschen der Mitgliedschaft9
Ersatzmitglieder10
  
Zweiter Abschnitt  
Geschäftsführung des Sprecherausschusses  
  
Vorsitzender11
Sitzungen des Sprecherausschusses12
Beschlüsse und Geschäftsordnung des Sprecherausschusses13
Arbeitsversäumnis und Kosten14
  
Dritter Abschnitt  
Versammlung der leitenden Angestellten  
  
Zeitpunkt, Einberufung und Themen der Versammlung15
  
Vierter Abschnitt  
Gesamtsprecherausschuss  
  
Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht16
Ausschluss von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft17
Zuständigkeit18
Geschäftsführung19
  
Fünfter Abschnitt  
Unternehmenssprecherausschuss  
  
Errichtung20
  
Sechster Abschnitt  
Konzernsprecherausschuss  
  
Errichtung, Mitgliederzahl und Stimmengewicht21
Ausschluss von Mitgliedern und Erlöschen der Mitgliedschaft22
Zuständigkeit23
Geschäftsführung24
  
Dritter Teil  
Mitwirkung der leitenden Angestellten  
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Aufgaben des Sprecherausschusses25
Unterstützung einzelner leitender Angestellter26
Grundsätze für die Behandlung der leitenden Angestellten27
Richtlinien und Vereinbarungen28
Geheimhaltungspflicht29
  
Zweiter Abschnitt  
Mitwirkungsrechte  
  
Arbeitsbedingungen und Beurteilungsgrundsätze30
Personelle Maßnahmen31
Wirtschaftliche Angelegenheiten32
  
Vierter Teil  
Besondere Vorschriften  
  
Seeschifffahrt33
  
Fünfter Teil  
Straf- und Bußgeldvorschriften  
  
Straftaten gegen Vertretungsorgane der leitenden Angestellten und ihre Mitglieder34
Verletzung von Geheimnissen35
Bußgeldvorschriften36
  
Sechster Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz37
Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen38
Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie 
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312, 2316).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SprAuG - Sprecherausschussgesetz/
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