Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 498 ZPO
Zivilprozessordnung 
Bundesrecht

Buch 2 – Verfahren im ersten Rechtszug → Abschnitt 2 – Verfahren vor den Amtsgerichten

Titel: Zivilprozessordnung 
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: ZPO
Gliederungs-Nr.: 310-4
Normtyp: Gesetz

§ 498 ZPO – Zustellung des Protokolls über die Klage

Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ZPO - Zivilprozessordnung/§§ 253 - 510c, Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug/§§ 495 - 510c, Abschnitt 2 - Verfahren vor den Amtsgerichten/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.