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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/PauschV,NW - PauschalierungsV/
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§ 9 PauschV
Verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfe (Pauschalierungsverordnung - PauschV)
Verordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfe (Pauschalierungsverordnung - PauschV)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 9 PauschV
Zur Unterstützung der Durchführung und Evaluation der Erprobung sollen das für das Sozialhilferecht zuständige Ministerium, die Kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. §§ 10 Abs. 2 und 95 BSHG sind besonders zu beachten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/PauschV,NW - PauschalierungsV/
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