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Zitierungen zu § 15 AAÜG, Erstattung von Aufwendungen,
Dokumente 1 - 3 von 3
  • § 5 AAÜG, Pflichtbeitragszeiten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2020

    Erster Abschnitt Titel: Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AAÜG

  • § 8 AAÜG, Verfahren zur Mitteilung der Überführungsdaten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.10.2005

    Zweiter Abschnitt Titel: Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AAÜG

  • § 16 AAÜG, Verordnungsermächtigung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 27.06.2020

    Dritter Abschnitt Titel: Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AAÜG