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/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/KWG,SL - Kommunalwahlgesetz/§§ 1 - 50, Erster Teil - Wahlen zu den Gemeinderäten/§§ 18 - 21, Vierter Abschnitt - Wählerverzeichnis und Wahlschein/
Dokument
§ 20 KWG
Kommunalwahlgesetz (KWG)
Kommunalwahlgesetz (KWG)
Landesrecht Saarland
Erster Teil – Wahlen zu den Gemeinderäten → Vierter Abschnitt – Wählerverzeichnis und Wahlschein
§ 20 KWG
(aufgehoben)
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