Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BPolLV - Bundespolizei-Laufbahnverordnung/
Dokument
§ 2 BPolLV
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV)
Bundesrecht
§ 2 BPolLV – Schwerbehinderte Menschen
§ 5 der Bundeslaufbahnverordnung gilt mit der Maßgabe, dass die besonderen gesundheitlichen Anforderungen, die der Polizeivollzugsdienst an Beamtinnen und Beamte stellt, berücksichtigt werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BPolLV - Bundespolizei-Laufbahnverordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4614443,3
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4614443,3
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.