Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StGB - Strafgesetzbuch/§§ 80 - 358, Besonderer Teil/§§ 174 - 184l, Dreizehnter Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/
Dokument
§ 184h StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht
Besonderer Teil → Dreizehnter Abschnitt – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
§ 184h StGB – Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind, - 2.sexuelle Handlungen vor einer anderen Person
nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StGB - Strafgesetzbuch/§§ 80 - 358, Besonderer Teil/§§ 174 - 184l, Dreizehnter Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137474,576
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137474,576
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.