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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/NamÄndG - Namensänderungsgesetz/
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§ 13a NamÄndG
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG)
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG)
Bundesrecht
§ 13a NamÄndG
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1, den §§ 8 und 9 zu bestimmen. Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/NamÄndG - Namensänderungsgesetz/
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