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- SHBesG,SH - Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein
- §§ 1 - 20, Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
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- § 1 SHBesG, Geltungsbereich
- § 2 SHBesG, Besoldung
- § 3 SHBesG, Regelung durch Gesetz
- § 4 SHBesG, Anspruch auf Besoldung
- § 5 SHBesG, Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei ...
- § 6 SHBesG, Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- § 7 SHBesG, Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 8 SHBesG, Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- § 9 SHBesG, Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
- § 9a SHBesG, Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- § 10 SHBesG, Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche o...
- § 11 SHBesG, Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- § 12 SHBesG, Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- § 13 SHBesG, Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- § 14 SHBesG, Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 15 SHBesG, Rückforderung von Bezügen
- § 16 SHBesG, Verjährung von Ansprüchen
- § 17 SHBesG, Anpassung der Besoldung
- § 17a SHBesG, Anpassung der Besoldung zum 1. Dezember 2022
- § 17b SHBesG, Strukturelle Erhöhung der Besoldung in den Jahren 2021, 2022 und 2024
- § 17c SHBesG (weggefallen)
- § 18 SHBesG (weggefallen)
- § 19 SHBesG, Aufwandsentschädigungen, sonstige Geldzuwendungen und Sachleistungen
- § 20 SHBesG, Zahlungsweise