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Zitierungen zu § 383 SGB V, Erstattung der Kosten für die Übermi...,
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§ 295 SGB V, Übermittlungspflichten, Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft und ...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 31.03.2024
Zweiter Abschnitt – Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz → Erster Titel – Übermittlung von Leistungsdaten Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber ...
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§ 349 SGB V, Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen...
Normgeber: Bund, Gilt ab: 09.06.2021
Zweiter Titel – Elektronische Patientenakte → Zweiter Untertitel – Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber ...