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§ 9 LAufnG
Gesetz über die Aufnahme von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Aufnahme von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: LAufnG
Gliederungs-Nr.: 830-6
Normtyp: Gesetz

§ 9 LAufnG

(weggefallen)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/LAufnG 1996,BB - Landesaufnahmegesetz/
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