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Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
§ 1 HG 2018 – Feststellung des Haushaltsplanes (1)
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2018 wird in Einnahme und Ausgabe auf
14 901 453 900 Euro
sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf
1 554 250 000 Euro
festgestellt.
§ 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 259):
"2. Nachtragshaushalt 2018
(1) Der diesem Gesetz beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben auf
+ 2 950 000 000 Euro
festgestellt.
Der nach § 1 des Haushaltsgesetzes 2018 vom 21. Februar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 30) festgestellte Haushalt wird in Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt
17 851 453 900 Euro
neu festgestellt.
Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
(2) Die Kreditermächtigung nach § 2 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes 2018 erhöht
sich um
+ 2 950 000 000 Euro
auf insgesamt
5 675 940 700 Euro."
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2018,SH - Haushaltsgesetz 2018/
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=8043457,2