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Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung: VerfGHG,RP
Gliederungs-Nr.: 1104-1
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof

Vom 23. Juli 1949 (GVBl. S. 285, 585)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2022 (GVBl. S. 478)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
I. Abschnitt  
Zuständigkeit  
  
(weggefallen)1
Zuständigkeit2
  
II. Abschnitt  
Zusammensetzung  
  
Besetzung3
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft4
Wahl der Mitglieder5
Verlust des Amtes6
Zusammensetzung im Einzelnen7
Mitwirkung der Vertreter, Nachwahl8
Beeidigung9
Entschädigung10
  
III. Abschnitt  
Verfahren  
  
A.  
Allgemeine Verfahrensvorschriften  
  
Geschäftsordnung11
Elektronischer Rechtsverkehr, elektronische Aktenführung11a
Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes12
Ausschluss vom Richteramt13
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit13a
Akteneinsicht14
Beistände, Bevollmächtigte15
Erledigung unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Anträge15a
Verzögerungsbeschwerde15b
Mündliche Verhandlung16
Beweisaufnahme17
Entscheidung18
Wirkung der Entscheidung19
Einstweilige Anordnung19a
Vollstreckung20
Gerichtskosten21
Auslagenerstattung21a
Befugnisse außerhalb der Sitzung22
  
B.  
Besondere Verfahrensvorschriften  
  
1.  
Entscheidungen über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder sonstigen Handlungen eines Verfassungsorgans (§ 2 Nr. 1 Buchst. a)  
  
Form und Inhalt des Antrages23
Aktenvorlage24
Anhörung der Beteiligten25
Wirkung der Entscheidung26
  
2.  
Entscheidungen über die Unzulässigkeit von Verfassungsänderungen (§ 2 Nr. 1 Buchst. b)  
  
 27
  
3.  
Entscheidungen über die verfassungsmäßigen Voraussetzungen einer Sozialisierung (§ 2 Nr.1 Buchst. c)  
  
 28
  
4.  
Entscheidungen über Wahlprüfungsbeschwerden (§ 2 Nr. 3 Buchst. b) und sonstige Entscheidungen im Wahlprüfungsverfahren  
  
Verfahren28a
  
5.  
Anklagen gegen Mitglieder der Landesregierung (§ 2 Nr. 4)  
  
Anklageschrift29
Durchführung des Verfahrens30
Rücknahme der Anklage31
Gemeinschaftliche Anklage32
Verhältnis zum ordentlichen Strafverfahren33
Zustellung der Anklageschrift34
(weggefallen)35
Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof36
Gang der Verhandlung37
Urteil38
Verkündung des Urteils39
Anwendung der Strafprozessordnung40
Wiederaufnahme des Verfahrens41
  
6.  
Entscheidungen in Untersuchungsverfahren des Landtags  
  
Verweigerung von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung42
Gerichtliche Entscheidungen in Untersuchungsverfahren43
  
7.  
Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden (§ 2 Nr. 2)  
  
Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde44
Begründung der Verfassungsbeschwerde45
Fristen46
Prozesskostenhilfe47
Anhörung48
Entscheidung49
  
8.  
Entscheidungen über die Nichtanerkennung als Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung bei der Landtagswahl (§ 2 Nr. 3 Buchst. a)  
  
Verfahren49a
  
IV. Abschnitt  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
 50


/Gesetze des Bundes und der Länder/Rheinland-Pfalz/VerfGHG,RP - Verfassungsgerichtshofgesetz/
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