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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2005,TH - Thüringer HaushaltsG 2005/
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§ 1 ThürHhG 2005
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Thüringer Haushaltsgesetz 2005 - ThürHhG 2005)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Thüringer Haushaltsgesetz 2005 - ThürHhG 2005)
Landesrecht Thüringen
§ 1 ThürHhG 2005 – Feststellung des Landeshaushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
9.374.782.300 Euro | ||
festgestellt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2005,TH - Thüringer HaushaltsG 2005/
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