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§ 1 ThürHhG 2005
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Thüringer Haushaltsgesetz 2005 - ThürHhG 2005)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Thüringer Haushaltsgesetz 2005 - ThürHhG 2005)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2005
Gliederungs-Nr.: 630-2
Normtyp: Gesetz

§ 1 ThürHhG 2005 – Feststellung des Landeshaushaltsplans

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

   
 9.374.782.300 Euro 
   

festgestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2005,TH - Thüringer HaushaltsG 2005/
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