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§ 7 WoZustV
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: WoZustV,NW
Gliederungs-Nr.: 237
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 7 WoZustV – In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten im Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen vom 22. Oktober 1979 (GV. NW. S. 649), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. August 1991 (GV. NW. S. 360) außer Kraft. Die Verordnung wird erlassen auf Grund des § 1 des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 856), des § 1 der Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 17. Oktober 1961 (GV. NW. S. 285)

  1. a)
    vom Ministerium für Bauen und Wohnen auf Grund der §§ 2 Abs. 3, 3, 11 Abs. 2 Satz 1, 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 und 14 Abs. 2 des Wohnungsbauförderungsgesetzes in der Fassung vom 18. Dezember 1991 (GV. NW. S. 562), des § 15 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 1957 (BGBl. I S. 418), zuletzt geändert durch das Rentenreformgesetz 1990 vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261), und des § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Innenministers zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bergarbeiterwohnungsbau vom 2. Dezember 1975 (GV. NW. S. 656),
  2. b)
    vom Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bauen und Wohnen auf Grund des § 12 Abs. 2 Satz 3 des Wohnungsbauförderungsgesetzes in der Fassung vom 18. Dezember 1991 (GV. NW. S. 562),
  3. c)
    vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft auf Grund des § 5 Abs. 6 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung vom 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1989 (GV. NW. S. 678).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/WoZustV,NW - Wohnraumförderung-Zuständigkeitsverordnung/
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