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- §§ 79 - 82, Abschnitt I - Ermittlung des Ergebnisses
Aktueller Ordner
- § 79 GLKrWO, Ermittlung des Abstimmungsergebnisses durch den Wahlvorstand
- § 79a GLKrWO, Zählung der Stimmzettel aus der Urnenwahl
- § 79b GLKrWO, Zählung und Prüfung der Stimmzettelumschläge der Briefwahl
- § 79c GLKrWO, Ablauf bei der Auswertung mehrerer Wahlurnen für dieselbe Wahl
- § 80 GLKrWO, Zählung der Stimmberechtigten und der Wähler
- § 81 GLKrWO, Auszählung der Stimmen für die Bürgermeister- und die Landratswahl
- § 82 GLKrWO, Auszählung der Stimmen für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl