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Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: FELEG
Gliederungs-Nr.: 8252-4
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)

Vom 21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233)

Zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Landwirtschaftliche Unternehmer  
  
Berechtigter Personenkreis1
Flächenstilllegung2
Abgabe von Flächen3
Rückbehalt4
Leistungen an Hinterbliebene5
Höhe der Leistung6
Beginn und Ende der Leistung, Verfahren7
Zusammentreffen mit Einkommen8
  
Zweiter Abschnitt  
Landwirtschaftliche Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige  
  
Berechtigter Personenkreis9
Höhe der Leistung10
Beginn und Ende der Leistung, Verfahren11
Zusammentreffen mit Einkommen12
Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstilllegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung13
  
Dritter Abschnitt  
Ergänzende Sicherung der Bezieher von Produktionsaufgaberente oder Ausgleichsgeld  
  
Alterssicherung der Landwirte, landwirtschaftliche Unfallversicherung, Krankenversicherung der Landwirte, soziale Pflegeversicherung14
Gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Zusatzversorgung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer15
Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. April 200415a
Beendigung einer Beschäftigung wegen Flächenstilllegung, Extensivierung, Aufgabe von Rebflächen und Apfelbaumrodung16
  
Vierter Abschnitt  
Durchführung, Anwendung sonstiger Vorschriften, Kostentragung  
  
Durchführende Stellen17
Anwendung sonstiger Vorschriften18
Landwirte im Beitrittsgebiet18a
Abgabe an Unternehmen im Beitrittsgebiet18b
Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige im Beitrittsgebiet18c
Besonderheiten für das Beitrittsgebiet18d
Besonderheiten für das Ausland18e
Kostentragung19
  
Fünfter Abschnitt  
Schlussvorschriften  
  
Befristung der Regelung20
Änderung des Einkommensteuergesetzes21
Übergangsvorschriften22
In-Kraft-Treten23


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/FELEG - Landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit-Einstellungsförderungsgesetz/
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