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Zitierungen zu Art. 64 BayHO, Grundstücke,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 24 BayLTGeschO, Aufgaben

    Normgeber: Bayern,  Gilt ab: 12.05.2009

    Teil II – Mitglieder des Landtags, Organe und Gremien → 7. Abschnitt – Ausschüsse Titel: Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) Normgeber: Bayern Amtliche Abkürzung ...