Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AbgG - Abgeordnetengesetz/§§ 27 - 28, Abschnitt 6 - Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen/
Dokument
§ 28 AbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Bundesrecht
Abschnitt 6 – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
§ 28 AbgG – Unterstützungen
Der Präsident kann in besonderen Fällen einem Mitglied des Bundestages einmalige Unterstützungen, einem ausgeschiedenen Mitglied und seinen Hinterbliebenen einmalige Unterstützungen und laufende Unterhaltszuschüsse gewähren.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AbgG - Abgeordnetengesetz/§§ 27 - 28, Abschnitt 6 - Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=138591,30
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=138591,30