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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ZahnErsFinAnpG - Zahnersatz-FinanzierungsanpassungsG/
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Art. 4 ZahnErsFinAnpG
Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
Bundesrecht
Art. 4 ZahnErsFinAnpG – In-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich von Absatz 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 3 tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ZahnErsFinAnpG - Zahnersatz-FinanzierungsanpassungsG/
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