Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/ErnG,BW - Ernennungsgesetz/
Dokument
§ 6 ErnG
Gesetz über die Ernennung der Richter und Beamten des Landes (Ernennungsgesetz - ErnG)
Gesetz über die Ernennung der Richter und Beamten des Landes (Ernennungsgesetz - ErnG)
Landesrecht Baden-Württemberg
§ 6 ErnG
Versetzungen aus einem Geschäftsbereich in einen anderen Geschäftsbereich verfügt die abgebende im Einverständnis mit der aufnehmenden Behörde.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/ErnG,BW - Ernennungsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144690,7
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144690,7
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.