Schnelle Seitennavigation

zu Suchergebnis
zu Sucheinschränkungen
zu Suchergebnis-Funktionen
zu Trefferseitennavigation
zu Verlauf der Suchen
zu Seitennavigation

Suchergebnis Funktionen

Weitere Optionen

zu Seitennavigation

Suchergebnis

Sie haben eine Suche ohne Suchbegriff gestartet. Die Ergebnisseite bietet Ihnen daher sämtliche Dokumente im Produkt an. Diese Ergebnisliste können Sie über die Eingabe eines Suchbegriffes oder die Nutzung von Sucheinschränkungen modifizieren.

Treffer 21 - 29 von 6041
  • § 16 AbgG, Überbrückungsgeld für Hinterbliebene

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 17 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 18 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 19 AbgG, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfäl...

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.12.2019

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- , Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz ...

  • § 20 AbgG, Unterstützungen

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- , Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz ...

  • § 21 AbgG

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2017

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 4. Abschnitt – Anrechnungen beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse ...

  • § 22 AbgG, Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.01.2012

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 23 AbgG, Verzicht, Übertragbarkeit

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 24 AbgG, Nichtanrechenbarkeit

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...