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§ 3 ATZV
Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags bei Altersteilzeit (Altersteilzeitzuschlagsverordnung - ATZV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags bei Altersteilzeit (Altersteilzeitzuschlagsverordnung - ATZV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ATZV
Gliederungs-Nr.: 2032-1-29
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 ATZV

(Inkrafttreten)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/ATZV - AltersteilzeitzuschlagsV/
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