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Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SchwbBAG
Gliederungs-Nr.: 871-1/2
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG)

Vom 29. September 2000 (BGBl. I S. 1394)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Änderung des Schwerbehindertengesetzes1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch2
Änderung der Wahlordnung Schwerbehindertengesetz3
Änderung der Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz4
Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung5
Änderung der Eingliederungszuschussverordnung6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang7
Inkrafttreten8


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SchwbBAG - Schwerbehinderte ArbeitslosigkeitsbekämpfungsG/
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