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- § 1 AAG, Erstattungsanspruch anzeigen
- Art. 92 BayDO, Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags anzeigen
- Art. 23 BayMinG, Durchführungsvorschriften anzeigen
- Art. 31 BayRDG, Übergangsregelung anzeigen
- Art. 8b BayRiG, Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen anzeigen
- Art. 8 PAG, Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen anzeigen
- Art. 10 UntAusLTG, Protokollierung anzeigen
- AGVwGO,BY - Ausführungsgesetz-Verwaltungsgerichtsordnung anzeigen
- Art. 1 AGVwGO, Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit anzeigen
- Art. 2 AGVwGO, Personalvertretungs- und Disziplinarangelegenheiten anzeigen
- Art. 3 AGVwGO, Dienstaufsicht anzeigen
- Art. 4 AGVwGO, Zuständigkeit für Normenkontrollverfahren anzeigen
- Art. 5 AGVwGO, Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Streitigkeiten ü... anzeigen
- Art. 6 AGVwGO, Großer Senat anzeigen
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