Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/ArbZVO,ST - Arbeitszeitverordnung/
Dokument
§ 7 ArbZVO
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - ArbZVO)
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - ArbZVO)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
§ 7 ArbZVO – Bereitschaftsdienst
Bei Bereitschaftsdienst können die tägliche Sollarbeitszeit und die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen verlängert werden. Hierbei darf die Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten. § 2 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen-Anhalt/ArbZVO,ST - Arbeitszeitverordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3156723,8
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3156723,8
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.