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Art. 4 GO-RefG
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung - GO-Reformgesetz
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: GO-RefG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 4 GO-RefG – IV Änderung des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem In-Kraft-Treten in das Stammgesetz eingearbeitet.

2021

Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 351), wird wie folgt geändert:

§ 9 wird wie folgt geändert:

Nummer 10 wird wie folgt gefasst:

"10. die in § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe k), l) und m) der Gemeindeordnung genannten Angelegenheiten,".



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/GO-RefG,NW - GO-Reformgesetz/
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