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Börsengesetz (BörsG)
Bundesrecht
Titel: Börsengesetz (BörsG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BörsG
Gliederungs-Nr.: 4110-10
Normtyp: Gesetz

Börsengesetz (BörsG)

Vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330, 1351) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354)

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe  
  
Anwendungsbereich1
Börsen und weitere Begriffsbestimmungen2
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde3
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde zur Ausführung der Verordnung (EU) 2015/23653a
Meldung von Verstößen3b
Erlaubnis4
Geschäftsleitung des Börsenträgers4a
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des Börsenträgers4b
Pflichten des Börsenträgers5
Inhaber bedeutender Beteiligungen6
Handelsüberwachungsstelle7
Zusammenarbeit8
Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften9
Verschwiegenheitspflicht10
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen11
Börsenrat12
Wahl des Börsenrates13
(weggefallen)14
Leitung der Börse15
Börsenordnung16
Gebühren und Entgelte17
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen18
Zulassung zur Börse19
Verantwortung des Handelsteilnehmers für Aufträge von mittelbaren Handelsteilnehmern19a
Sicherheitsleistungen20
Externe Abwicklungssysteme21
Sanktionsausschuss22
Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren22a
Verarbeitung personenbezogener Daten22b
  
Abschnitt 2  
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung  
  
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten23
Börsenpreis24
Aussetzung und Einstellung des Handels25
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften26
Order-Transaktions-Verhältnis26a
Mindestpreisänderungsgröße26b
Market-Making-Systeme26c
Algorithmische Handelssysteme und elektronischer Handel26d
Informationen über die Ausführungsqualität26e
Positionsmanagementkontrollen26f
Übermittlung von Daten26g
  
Abschnitt 3  
Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen  
  
Zulassung zum Skontroführer27
Pflichten des Skontroführers28
Verteilung der Skontren29
  
Abschnitt 3a  
Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen  
  
Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen30
(weggefallen)31
  
Abschnitt 4  
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel  
  
Zulassungspflicht32
Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt33
Ermächtigungen34
Verweigerung der Zulassung35
Zusammenarbeit in der Europäischen Union36
Staatliche Schuldverschreibungen37
Einführung38
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren39
Pflichten des Emittenten40
Auskunftserteilung41
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten42
Verpflichtung des Insolvenzverwalters43
  
Abschnitt 4a  
Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung  
  
Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften44
Einlage; Verwendungsabrede45
Zuständigkeit der Hauptversammlung, Informationspflichten46
Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr47
Aktienoptionen47a
Beendigung der Börsenmantelaktiengesellschaft; Auflösung; Abwicklung47b
  
Abschnitt 5  
Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem  
  
Freiverkehr48
KMU-Wachstumsmarkt48a
Organisiertes Handelssystem an einer Börse48b
  
Abschnitt 6  
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften  
  
Strafvorschriften49
Bußgeldvorschriften50
Bekanntmachung von Maßnahmen50a
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel51
Übergangsregelungen52
Anwendungsbestimmung zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz53
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BörsG - Börsengesetz/
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