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Zitierungen zu § 47a BremBG 1995,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 43a BremBG 1995

    Normgeber: Bremen,  Gilt ab: 01.04.2005

    6. – Beendigung des Beamtenverhältnisses → c) – Eintritt in den Ruhestand Titel: Bremisches Beamtengesetz Normgeber: Bremen Redaktionelle Abkürzung: BremBG 1995,HB Gliederungs-Nr.: 2040 ...