Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AFG - ArbeitsförderungsG/§§ 4 - 62d, Zweiter Abschnitt - Beschäftigung und Arbeitsmarkt/§§ 4 - 12b, Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften/
Dokument
§ 12 AFG
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Beschäftigung und Arbeitsmarkt → Erster Unterabschnitt – Allgemeine Vorschriften
§ 12 AFG
Arbeitnehmer im Sinne der Vorschriften dieses Abschnittes sind auch die in Heimarbeit Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AFG - ArbeitsförderungsG/§§ 4 - 62d, Zweiter Abschnitt - Beschäftigung und Arbeitsmarkt/§§ 4 - 12b, Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=142497,13,19690701
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=142497,13,19690701
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.