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§ 26 HG 2019
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2019,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 26 HG 2019 – Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung im Zusammenhang mit der Sicherung der Impfstoffversorgung im Pandemiefall auf Basis eines joint procurement agreements (JPA) die entsprechenden Mittel bereitzustellen und gegebenenfalls Verpflichtungsermächtigungen auszubringen, wenn und soweit die Finanzierung der Maßnahme gedeckt ist.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2019,SH - Haushaltsgesetz 2019/
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