Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/DRG,BW - Dienstrechtsreformgesetz/
Dokument
Art. 26 DRG
Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG)
Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Art. 26 DRG – Änderung des Privatschulgesetzes
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Das Privatschulgesetz in der Fassung vom 1. Januar 1990 (GBl. S. 105), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2010 (GBl. S. 526), wird wie folgt geändert:
§ 18a Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung:
- »5.
der pauschale Zuschlag für die Versorgung der beamteten Lehrkräfte und der Beamten der Schulaufsichtsbehörden und des Landesinstituts für Schulentwicklung in der in den jeweils geltenden Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (VwV Haushaltsvollzug) festgesetzten Höhe;«.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/DRG,BW - Dienstrechtsreformgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4169375,27
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4169375,27
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.